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Sonderpädagogische Förderung

Kinder und Jugendliche mit einer Lern- und Entwicklungsstörung oder einer Behinderung benötigen häufig eine besondere Unterstützung.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann, je nach Art und Umfang der Behinderung, im Kindergarten oder in der Schule gemäß §AO-SF festgestellt werden.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in folgenden Förderschwerpunkten vorliegen:

  • Lernen

  • Sprache

  • Emotionale und soziale Entwicklung

  • Hören und Kommunikation

  • Sehen

  • Geistige Entwicklung

  • Körperliche und motorische Entwicklung

Darüber hinaus wird ein Bildungsgang festgelegt. Dieser bestimmt den Lehrplan für das Kind und die Inhalte der Leistungsbwertung:

  • Allgemeine Schule

  • Lernen (LE)

  • Geistige Entwicklung (GG)

Mithilfe von Lern-und Entwicklungsplänen werden Schüler*innen nach ihrer individuellen Lern- und Lebensausgangslage im festgestellten Förderschwerpunkt sonderpädagogisch unterrichtet und gefördert.

Die sonderpädagogische Förderung findet in der Regel an allgemeinen Schulen statt, an denen das Gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eingerichtet ist.

Dort planen und organisieren sonderpädagogischen Lehrkräfte, Fachkräfte MPT und die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen multiprofessionell gemeinsam den Unterricht, Maßnahmen zur Erziehung, Beratungsangebote und die Förderung aller Kinder und Jugendlicher.

Eltern können auch eine Förderschule für den Schulbesuch ihrer Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wählen.

Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gemäß §AO-SF

Förderschwerpunkte

Lernen (LE)
Lernen (LE)

Rechtliche Hinweise zum Förderschwerpunkt Lernen finden Sie in der AO-SF unter §4, Abs. 2.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen ist bei Schülerinnen und Schülern gegeben, die in ihrer Lern- und Leistungsentwicklung so erheblichen Beeinträchtigungen unterliegen, dass sie auch mit zusätzlichen Lernhilfen der allgemeinen Schulen nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können.

Die Beziehung zwischen Individuum und Umwelt ist dauerhaft bzw. zeitweilig so erschwert, dass die Schülerinnen und Schüler die Standards der Rahmenlehrpläne der allgemeinen Schule nicht oder nur teilweise erreichen können. Sie benötigen sonderpädagogische Unterstützung, um unter den gegebenen Voraussetzungen eine bestmögliche Förderung zu erfahren.

(Rahmenlehrplan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen. Berlin 2005, S. 11)

Sprache (SQ)
Sprache (SQ)

Rechtliche Hinweise zum Förderschwerpunkt Sprache finden Sie in der AO-SF §4, Abs. 3.

Schulische Lerninhalten werden größtenteils schriftsprachlich vermittelt, dadurch werden angemessene sprachliche und schriftsprachliche Kompetenzen zu einer wesentlichen Voraussetzung für erfolgreiches schulisches Lernen. Schüler*innen, die aufgrund von Entwicklungsschwierigkeiten im Bereich des sprachlichen und kommunikativen Handelns Probleme mit dem schulischen Lernen entwickeln, sind deshalb auf sprachsensible unterrichtliche Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote angewiesen (vgl. Mayer, Motsch 2016).

Emotionale und soziale Entwicklung (ES)
Emotionale und soziale Entwicklung (ES)

Rechtliche Hinweise zum Förderschwerpunkt soziale Entwicklung finden Sie in der AO-SF §5.

Um von einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung bzw. von einer Gefühls- und Verhaltensstörung sprechen zu können, sollten folgende drei Kriterien in einem bedeutsamen Ausmaß erfüllt sein:

  • Intensität (längere Zeitdauer und höherer Schweregrad der Symptome)
  • Ökologie (Symptome treten in mindestens 2 Settings auf von denen eines die Schule ist)
  • Integration (für die Teilhabe an der Gesellschaft sind spezifische Hilfen erforderlich.
Geistige Entwicklung (GG)
Geistige Entwicklung (GG)

Rechtliche Hinweise zum Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung finden Sie in der AO-SF §5.


In der Gruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im ziel-differenten Bildungsgang Geistige Entwicklung unterrichtet wird, zeigen sich die individuellen Potentiale und Unterstützungsbedarfe auf sehr unterschied-liche Art und Weise. So verfügt jede Schülerin und jeder Schüler über eine höchst individuelle Entwicklungsbasis für die Anbahnung sozial-emotionaler, kommunikativer, kognitiver, motorischer und wahrnehmungsbezogener Kom-petenzen, die sich je nach Kontext ausgestalten und Ansatzpunkte für schuli-sche Bildungsangebote bilden sowie die Hinführung zu größtmöglicher Selbstständigkeit und aktiver Teilhabe ermöglichen (Richtlinien FS GG NRW 22).

Körperliche und motorische Entwicklung (KM)
Körperliche und motorische Entwicklung (KM)

Rechtliche Hinweise zum Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung finden Sie in der AO-SF § 6.

Die unterschiedlichen Ausprägungsgrade sowie die vielfältigen Kombinationen der verschiedenen Behinderungsformen führen zu einer großen Heterogenität der Schülerschaft mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung und lassen keinen Rückschluss auf das Leistungsvermögen dieser Kinder zu.

Hören und Kommunikation (HK)
Hören und Kommunikation (HK)

Rechtliche Hinweise zum Förderschwerpunkt Hören finden Sie in der AO-SF § 7.

Der Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation umfasst Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Arten und Graden von peripheren und zentralen Hörstörungen. Eine periphere Hörschädigung kann pin unterschiedlichem Ausmaß vorkommen und wird in die Abstufungen leicht, mittel oder hochgradig eingeteilt. Mit steigendem Ausmaß sind auch die Auswirklungen auf die Sprachentwicklung und das Sprachverstehen der betroffenen Kinder und Jugendlichen gravierender. Eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (zentrale Hörschädigung) liegt vor, wenn zentrale Prozesse des Hörens gestört sind, obwohl keine audiologische Diagnose vorliegt (vgl. Kaul, Leonhardt 2016).

Sehen (SE)
Sehen (SE)

Rechtliche Hinweise zum Förderschwerpunkt Sehen finden Sie in der AO-SF § 8.

Sehen ist ein sehr komplexer Vorgang, an dem vielfältige Prozesse in Auge und Gehirn beteiligt sind. Dementsprechend vielfältig können auch die Sehbeeinträchtigungen sein und unterschiedliche Auswirkungen auf die gesamte visuelle Aktivität bedeuten. Schon die Beeinträchtigung visueller Teilleistungen, wie z.B. Liniencodierung, Crowding, Gesichtserkennung, können das schulische Lernen deutlich erschweren.

Alle Bilder © Inga Kramer, www.ingakramer.de