Sekundarstufe I

Anmeldung an einer Schule der SEK I
Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10).
Das Schulamt schlägt Ihnen einen Platz an einer Schule vor, an der Sie Ihr Kind anmelden können. Sie haben auch die Möglichkeit an einer anderen Schule des Gemeinsamen Lernens einen Platz zu erfragen.

Berufliche Orientierung
Alle Schüler*innen nehmen ab Klasse 8 an Angeboten und Elementen des NRW-Programms "Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)" teil. Die Schule berät Sie und Ihr Kind frühzeitig, ob bzw. welche zusätzlichen Hilfen in Frage kommen (z.B. KAoA-STAR).

Sonderpädagogische Förderung
Die sonderpädagogische Förderung erfolgt in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) in Schulen des Gemeinsamen Lernens, im Einzelfall (im zielgleichen Bildungsgang) an anderen weiterführenden Schulen sowie an Förderschulen.

Abschlüsse
Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich unterricht werden, streben den Abschluss ihrer jeweiligen Schulform an. Schüler*innen im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung erhalten den Abschluss in ihrem Bildungsgang. Wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen auch einen dem 1. Abschluss gleichwertigen Abschluss erreichen.