Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (§AO-SF)
Phase 1 - Antragseröffnung

Antrag durch die Eltern (§11)
Sie (Eltern) stellen über Ihre Schule (allgemeine Schule) bei der Schulaufsicht einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Die Schule fügt Ihrem Antrag eine Stellungnahme bei (vgl. §11 AO-SF).
Die Schulaufsicht erhält den Antrag und entscheidet über eine Eröffnung des Verfahrens.

Diagnostik und externe Gutachten
Bitte reichen Sie vorhandene Berichte von Ärzt*innen, Therapeut*innen und Frühförderzentren mit ein.

Antrag durch die Schule (§12)
Es müssen wesentliche Gründe vorliegen, insbesondere
wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht zielgleich unterrichtet werden kann
bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht (vgl. §12 AO-SF)
aufgrund einer Behinderung (vgl. §10 AO-SF).

Gutachter*innenteam
Die Schulaufsicht beauftragt ein Gutachter*innenteam bestehend aus einer sonderpädagogischen Lehrkraft (zumindest aus einer anderen Schule) und einer bereits bekannten Lehrkraft Ihres Kindes oder bei Schulanfänger*innen einer Lehrkraft der allgemeinen Schule, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben.
Phase 2 - Durchführung

Möglichkeiten der Diagnostik
Das Gutachter*innenteam nutzt verschiedene Möglichkeiten der Diagnostik, zum Beispiel:
- Beobachtungen im Unterricht/in der Kita
- Gespräche mit Ihrem Kind
- Standardisierte und informelle Testverfahren in der Einzeltestung (z.B. im Bereich Motorik, Intelligenz, Sprache, Mathematik, ...)
- Gespräche mit anderen Lehrkräften/Erzieher*innen
- Gespräche mit Therapeut*innen und Ärzt*innen, falls Sie schriftlich Ihr Einverständnis geben
- Gespräche mit Ihnen über die kindliche Entwicklung und aktuelle Situation außerhalb der Schule

Einladung durch das Gesundheitsamt
Das Gutachter*innenteam informiert Sie über einzelne Schritte des Verfahrens.
Das Gesundheitsamt lädt Ihr Kind zur Überprüfung medizinischer Grundlagen ein.

Empfehlung und Schulwunsch
Das Gutachter*innenteam fasst alle Ergebnisse in einem Gutachten zusammen.
Das Gutachten mit Ihrer Stellungnahme und Ihrem Schulwunsch wird an die Schulaufsicht gesendet.

Abschlussgespräch
Sie werden in einem Abschlussgespräch über die Ergebnisse der Diagnostik durch das Gutachter*innenteam informiert. Ihre Stellungnahme wird in das Gutachten aufgenommen. Sie dürfen- bei einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung- den Förderort (allgemeine Schule oder Förderschule) wählen.
Phase 3- Entscheidung

Bescheid durch die Schulaufsicht
Die Schulaufsicht sendet Ihnen und dem Gutachter*innenteam einen abschließenden Bescheid zu und schlägt Ihnen eine Schule vor. Sie erhalten eine Kopie des Gutachtens.
Ihr Kind verbleibt an der bisherigen Schule im Gemeinsamen Lernen oder wechselt an die vom Schulamt vorgeschlagene Schule. Alternativ können Sie Ihr Kind an einer anderen Schule, an der sonderpädagogische Förderung angeboten wird, anmelden.

Bildungsgänge
Der Bildungsgang bestimmt den Lehrplan, nach welchem Ihr Kind beschult wird, die Inhalte der Leistungsbewertung sowie erreichbare Schulabschlüsse.

Vorschläge der Schulaufsicht
Die Schulaufsicht legt einen Förderschwerpunkt und Bildungsgang fest und schlägt einen Platz an dem vom Ihnen gewünschten Förderort vor.

Förderschwerpunkte
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in folgenden Förderschwerpunkten vorliegen:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung