Unterstützungsangebote rund um die weiterführende Schule

 

 

 

 

  

 

Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10). Das Schulamt schlägt Ihnen einen Platz an einer Schule vor, an der Sie Ihr Kind anmelden können. Sie haben auch die Möglichkeit an einer anderen Schule des Gemeinsamen Lernens einen Platz zu erfragen.

 

Die sonderpädagogische Förderung erfolgt in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) in Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie im Einzelfall (im zielgleichen Bildungsgang) an anderen weiterführenden Schulen.

 

Alle Schüler*innen nehmen ab Klasse 8 an Angeboten und Elementen des NRW-Programms Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) teil. Die Schule berät Sie und Ihr Kind frühzeitig, ob bzw. welche zusätzlichen Hilfen in Frage kommen (z.B. KAoA-STAR).

 

Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich unterrichtet werden, streben den Abschluss ihrer jeweiligen Schulform an. Schüler*innen im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung erhalten den Abschluss in ihrem Bildungsgang. Wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen auch einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss erreichen.