Hinweise zum Weg
Einen Antrag auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung stellen Sie über Ihre Schule. Er muss bis zum 15.2. der zuständigen Schulaufsicht vorliegen, damit eine Bearbeitung bis zur Einschulung/zum nächsten Schuljahr gewährleistet werden kann.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in folgenden Förderschwerpunkten vorliegen:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
Darüber hinaus wird ein Bildungsgang festgelegt. Dieser bestimmt den Lehrplan für Ihr Kind und die Inhalte der Leistungsbewertung.
- Allgemeine Schule
- Lernen
- Geistige Entwicklung
Sie (Eltern) entscheiden an welchem Förderort Ihr Kind unterrichtet werden soll. Als Orte der sonderpädagogischen Förderung können Sie die allgemeine Schule (Inklusion) oder die Förderschule wählen.
Einmal jährlich muss ein festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung durch die Schule überprüft werden. Hierzu lädt die Schule Sie zu einem Gespräch ein.
Wenn Sie für Ihr Kind einen Schulwechsel möchten, melden Sie Ihr Kind selbstständig an der neuen Schule an. Auch ein Wechsel von einer allgemeinen Schule in eine Förderschule oder umgekehrt ist möglich zum nächsten Schuljahr (Bescheid des Schulamtes).
Eine Schulbegleitung/Integrationshilfe ermöglicht die Teilhabe eines Kindes mit Beeinträchtigungen und unterstützt in der Bewältigung des Schulalltages. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Sozial- oder Jugendhilfe. Sie muss gesondert beantragt werden und wird unabhängig eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gewährt.
Schüler*innen im zielgleichen Bildungsgang können ggf. mit gezielten Hilfen in die Lage versetzt werden, ihre Fähigkeiten zu zeigen. Dieser Nachteilausgleich kann bspw. bei chronischen Erkrankungen, Teilleistungsstörungen (z.B. LRS) und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gewährt werden und verschiedene Unterstützungsmaßnahmen beinhalten (z.B. mehr Zeit, erbringen mündlicher Leistungen, ruhiger Arbeitsplatz). Dieser ist bei der Schulleitung zu beantragen.
Die Fahrt zur Schule erfolgt in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein Schüler*innenspezialverkehr oder die Beförderung mit Privatfahrzeugen (z.B. Taxi) muss von Ihnen gesondert beim Fachbereich Schule (Abteilung 40/2-2 Schüler*innenbeförderung) beantragt werden. Dieses wird auf der entsprechenden gesetzlichen Grundlage geprüft.