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Bereich für Eltern


Falls Sie vermuten, dass Ihr Kind eine besondere Unterstützung benötigt, sollten Sie dieses der Schule mitteilen. Diese wird mit Ihnen gemeinsam überlegen, wie Ihr Kind bestmöglich gefördert werden kann. Bei manchen Kindern und Jugendlichen ist es sinnvoll zu klären, ob ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt (Überprüfung gemäß AO-SF).

Ausbildungs-Ordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) in einfacher Sprache | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

 

Übersicht zu Hilfen in verschiedenen Lebensphasen Ihres Kindes:

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Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (gem. AO-SF)

Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) regelt die Grundlagen für den Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.

Schematischer Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gem. AO-SF:

Übersicht        

Ablauf mit Erläuterungen


  


Sie (Eltern) stellen über Ihre Schule (allgemeine Schule) bei der Schulaufsicht einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Die Schule fügt Ihrem Antrag eine Stellungnahme bei (vgl. §11 AO-SF).

Bitte reichen Sie vorhandene Berichte von Ärzt*innen, Therapeut*innen und Frühförderzentren mit ein. 

Die Schulaufsicht erhält den Antrag und entscheidet über eine Eröffnung des Verfahrens.

In Ausnahmefällen kann Ihre Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens stellen. Sie müssen vorher informiert werden.

Es müssen wesentliche Gründe vorliegen, insbesondere

  1. wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht zielgleich unterrichtet werden kann
  2. bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht (vgl. §12 AO-SF)
  3. aufgrund einer Behinderung (vgl. §10 AO-SF).

Die Schulaufsicht beauftragt ein Gutachter*innenteam bestehend aus einer sonderpädagogischen Lehrkraft (zumindest aus einer anderen Schule) und einer bereits bekannten Lehrkraft Ihres Kindes oder bei Schulanfänger*innen einer Lehrkraft der allgemeinen Schule, an der Sie Ihr Kind angemeldet haben. 


Das Gutachter*innenteam nutzt verschiedene Möglichkeiten der Diagnostik, zum Beispiel:

- Beobachtungen im Unterricht/in der Kita

- Gespräche mit Ihrem Kind

- Standardisierte und informelle Testverfahren in der Einzeltestung (z.B. im Bereich Motorik, Intelligenz, Sprache, Mathematik, ...)

- Gespräche mit anderen Lehrkräften/Erzieher*innen

- Gespräche mit Therapeut*innen und Ärzt*innen, falls Sie schriftlich Ihr Einverständnis geben

- Gespräche mit Ihnen über die kindliche Entwicklung und aktuelle Situation außerhalb der Schule


Das Gutachter*innenteam fasst alle Ergebnisse in einem Gutachten zusammen.

Das Gutachten mit Ihrer Stellungnahme und Ihrem Schulwunsch wird an die Schulaufsicht gesendet.


Das Gutachter*innenteam informiert Sie über einzelne Schritte des Verfahrens

Das Gesundheitsamt lädt Ihr Kind zur Überprüfung medizinischer Grundlagen ein.

Sie werden in einem Abschlussgespräch über die Ergebnisse der Diagnostik durch das Gutachter*innenteam informiert. Ihre Stellungnahme wird in das Gutachten aufgenommen. Sie dürfen - bei einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung - den Förderort (allgemeine Schule oder Förderschule) wählen. 

 

Die Schulaufsicht sendet Ihnen einen vorläufigen Bescheid über die beabsichtigte Entscheidung zu und lädt Sie zu einem Gespräch ein. Dieses Gespräch können Sie bei Bedarf wahrnehmen und eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen. Das Ziel des Gesprächs ist es, Sie über die Gründe zu informieren und ein Einvernehmen über die künftige Förderung Ihres Kindes herbeizuführen. Dabei erläutert die Schulaufsicht die voraussichtlichen Förderschwerpunkte und den Bildungsgang.

Die Schulaufsicht sendet Ihnen und dem Gutachter*innenteam einen abschließenden Bescheid zu und schlägt Ihnen eine Schule vor. Sie erhalten eine Kopie des Gutachtens.

Ihr Kind verbleibt an der bisherigen Schule im Gemeinsamen Lernen oder wechselt an die vom Schulamt vorgeschlagene Schule. Alternativ können Sie Ihr Kind an einer anderen Schule, an der sonderpädagogische Förderung angeboten wird, anmelden.


Die Schulaufsicht entscheidet über:

  1. den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
  2. der Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte
  3. die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung

zu 2: Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in folgenden Förderschwerpunkten vorliegen:

- Lernen

- Sprache

- Emotionale und soziale Entwicklung

- Hören und Kommunikation

- Sehen

- Geistige Entwicklung

- Körperliche und motorische Entwicklung


zu 3: Darüber hinaus wir ein Bildungsgang festgelegt. Dieser bestimmt den Lehrplan für Ihr Kind und die Inhalte der Leistungsbewertung.

- Allgemeine Schule

- Lernen

- Geistige Entwicklung

Die entscheiden an welchem Förderort Ihr Kind unterrichtet werden soll. Als Orte der sonderpädagogischen Förderung können Sie die allgemeine Schule (Gemeinsames Lernen) oder die Förderschule wählen.
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